Die Diözese Graz-Seckau, 1218 gegründet, umfasst 388 Pfarren. Diözesanbischof ist seit 2015 Wilhelm Krautwaschl. Mehr zur Diözese
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Die gemeinsame Verantwortung sowie Kooperation von Religionsgemeinschaften und Staat bei der Aufsicht über den Religionsunterricht betonten Bischof Wilhelm Krautwaschl und Andrea Pinz, Leiterin des Wiener Erzbischöflichen Amts für Unterricht und Erziehung und Vorsitzende der Konferenz der Schulamtsleiterinnen und -leiter der österreichischen Diözesen gegenüber der Kathpress . Beide verwiesen auf die geltenden gesetzlichen Regelungen, wie schulrechtliche Bestimmungen und Lehrpläne sowie Qualitätsstandards.
Bischof Krautwaschl, der in der Bischofskonferenz u. a. für Schulfragen zuständig ist, betonte, dass die Aufsicht über den Religionsunterricht in der gemeinsamen Verantwortung von Staat und Religionsgesellschaften erfolgt. Als Pflichtgegenstand unterliege der Religionsunterricht den allgemeinen schulrechtlichen Normen. Die Schulleitungen und das Schulqualitätsmanagement - also die allgemeine staatliche Schulaufsicht - seien dafür verantwortlich, dass das allgemeine Schulrecht eingehalten wird. Die inhaltliche Aufsicht des Religionsunterrichts erfolge durch die Fachinspektion, die zwar durch die Kirchen und Religionsgesellschaften betreut wird, aber als Schulaufsicht in die staatlichen Schulbehörden eingegliedert sei.
Auch die Lehrpläne für den Religionsunterricht unterliegen laut Krautwaschl einer staatlichen Prüfung. Sie werden von den jeweiligen Kirchen und Religionsgesellschaften erstellt und vor Inkrafttreten vom Bildungsministerium daraufhin überprüft, ob sie mit den staatlichen Grundwerten vereinbar sind.
Wenn in einem konkreten Unterricht Aussagen getroffen werden, die mit diesen Grundwerten nicht vereinbar sind, verstoße dies nicht nur gegen den verfassungsrechtlichen Auftrag der österreichischen Schule, sondern auch gegen den Lehrplan, betonte Krautwaschl. Daher könnten und müssten die Fachinspektion und die allgemeine Schulaufsicht in einem solchen Fall gemeinsam handeln.
Bischof Krautwaschl hielt zudem fest, dass der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag dazu leiste, junge Menschen zu befähigen, an sozialen, religiösen und moralischen Werten orientiert Verantwortung zu übernehmen. Dass Religionsgemeinschaften ihre Positionen im schulischen Unterricht in den öffentlichen Diskurs einbringen und sich zugleich diesem Diskurs stellen, mache den Austausch zwischen Religionen und Staat zu einem "demokratiepolitischen Lernfeld" für Kinder und Jugendliche.
Auch Schulamtsleiterin Pinz unterstrich die bereits bestehende gute Kooperation zwischen Kirche und Staat. Die inhaltliche Zuständigkeit und die religionspädagogische Qualitätskontrolle des Religionsunterrichts liege bei den Kirchen und Religionsgemeinschaften; während die Schulleitung für allgemeine pädagogische und disziplinarrechtliche Fragen sowie dafür zuständig seien, dass der Unterricht auf unseren Grundwerten beruht.
Für die katholischen Schulämter könne sie festhalten, so Pinz, "dass sich die Kooperation zwischen Fachinspektoren und Direktionen konstruktiv gestaltet, punktuelle auftretende Problemfälle bearbeitet und schwierige Situationen, die es in jedem Gegenstand geben kann, im gegenseitigen Austausch begleitet werden". Aufholbedarf nehme sie hingegen bei der Vorbereitung von Schulleitungen auf ihre Aufgaben im Zusammenhang mit dem Religionsunterricht wahr.
Quelle: Kathpress, Bearbeitung: Katrin Leinfellner
Hintergrund sind Aussagen von Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP), die sich am Samstag in der Ö1-Sendung "Im Journal zu Gast" für eine staatliche Schulaufsicht ausgesprochen hat. Die im Regierungsprogramm vereinbarte Aufsichtsbehörde solle umgesetzt werden und der Staat stärker kontrollieren, wer an Schulen Religionsunterricht erteilt und welche Inhalte vermittelt werden, so Bauer. Besonderen Handlungsbedarf sieht sie beim islamischen Religionsunterricht.
Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) zeigte sich am Sonntag grundsätzlich gesprächsbereit, verwies aber auf völker- und verfassungsrechtliche Grenzen. Eine entsprechende Regelung sei "verfassungsrechtlich nicht trivial". Zudem seien Religionslehrende schon jetzt an Werte und Gesetze gebunden.