Die Diözese Graz-Seckau, 1218 gegründet, umfasst 388 Pfarren. Diözesanbischof ist seit 2015 Wilhelm Krautwaschl. Mehr zur Diözese
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Das „Handbuch des katholischen Kirchenrechts“ zählt seit Jahrzehnten zu den kirchenrechtlichen Standardwerken. Es erschien in erster Auflage 1983, in zweiter 1999 und liegt jetzt in der dritten, vollständig neu bearbeiteten Auflage vor.
Das Handbuch, das insgesamt 126 Einzelbeiträge enthält, bietet eine umfassende Darstellung der geltenden Rechtsordnung der katholischen Kirche auf der Basis des Gesetzbuchs Codex Iuris Canonici und unter Berücksichtigung des für die katholischen Ostkirchen geltenden Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium. Das besondere Augenmerk richtet sich auf die Rechtsverhältnisse im deutschen Sprachgebiet. Verglichen mit der Vorauflage deutlich erweitert wurde u. a. der Teil, der die rechtlichen Beziehungen von Kirche und Staat behandelt. Die Verhältnisse in den deutschsprachigen Gebieten und in Frankreich werden in eigenen Aufsätzen beschrieben und dargestellt.
Auch in der dritten Auflage wird das Handbuch beste Dienste leisten sowohl für die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem geltenden Recht der katholischen Kirche als auch für das akademische Studium und für die Anwendung und praktische Umsetzung.
Zielgruppe: alle, die sich über das Recht der katholischen Kirche fundiert informieren wollen, besonders Lehrende, Studierende und in Seelsorge und Verwaltung Tätige.
Johann Hirnsperger