Die Diözese Graz-Seckau, 1218 gegründet, umfasst 388 Pfarren. Diözesanbischof ist seit 2015 Wilhelm Krautwaschl. Mehr zur Diözese
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Der Diözesanbischof wurde von einer Römischen Behörde dahingehend in Kenntnis gesetzt, dass die Möglichkeit von Disziplinarverstößen eines der beiden Kleriker im kirchlichen Bereich gegeben ist. Es handelt sich bei diesen Vorwürfen um keinen sexuellen Missbrauch von Minderjährigen und Jugendlichen. Der zweite Priester hat in diesem Zusammenhang um einstweilige Beurlaubung von seinen dienstlichen Verpflichtungen gebeten.
Aufgrund der oben erwähnten Mitteilung der Römischen Behörde wurde der Bischof mit der Durchführung einer Voruntersuchung beauftragt. Da die vorgeworfenen Delikte auch im staatlichen Bereich strafrelevant sein könnten, hat der Diözesanbischof eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermittelt.
Da es für die betroffenen Pfarrer schwierig ist, in dieser Zeit der Voruntersuchung vollumfänglich seelsorglich tätig zu sein, hat der Bischof die beiden Priester vorübergehend vom Dienst freigestellt.
Im staatlichen wie im kirchlichen Recht haben die Betroffenen das Recht auf ihren guten Ruf und es gilt die Unschuldsvermutung.