Die Diözese Graz-Seckau, 1218 gegründet, umfasst 388 Pfarren. Diözesanbischof ist seit 2015 Wilhelm Krautwaschl. Mehr zur Diözese
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Mit der Koalitionsmehrheit aus ÖVP, SPÖ und NEOS und teilweiser Zustimmung der Grünen hat der Nationalrat am Mittwoch die nationale Umsetzung des europäischen Asyl- und Migrationspakts beschlossen.
Der neue EU-Asylpakt (GEAS) ab 12. Juni 2026 erschwert für Flüchtlinge einiges – auch in Österreich kommt es zu Änderungen im Umgang mit geflüchteten Menschen. Der Geist der Abschottung ist deutlich festgeschrieben und es besteht die Gefahr, dass in der Praxis grundlegende Menschenrechte nicht mehr wichtig genommen werden.
In der nationalen Umsetzung des EU-Regelwerks befleißigt sich die österreichische Gesetzgebung, möglichst streng vorzugehen. Erich Hohl, Integrationsbeauftragter der Diözese Graz-Seckau betont, dass „Abweisungen zum Asylverfahren durch ein Schnellverfahren wohl zunehmen werden und es ist zu befürchten, dass vermehrt Fehlentscheidungen getroffen und insbesondere vulnerable Personen eine ungerechte Abschiebung erleiden müssen. Dabei sind Menschenleben in Gefahr. Auch die derzeitige problematische Aussetzung des Familiennachzuges wird neu geregelt, aber faktisch in Zukunft mit einer dehnbaren Quotenregelung restriktiv fortgesetzt.“
Laut Hohl ist jedoch anzuerkennen, dass die EU erstmals versucht, eine für alle Mitgliedsstaaten geltende Rahmenbedingung für den Umgang mit Asyl und Migration umzusetzen. „Ein kleiner Fortschritt des EU-Vorhaben ist die Verankerung eines neuen Solidaritätsmechanismus, wonach besonders stark betroffene Mitgliedsstaaten unter anderem auch Österreich von säumigen Staaten finanziell unterstützt werden sollen. Die EU-Asylreform ist jedoch leider kein Garant dafür, dass Menschen, die Schutz brauchen, tatsächlich angemessenen Schutz bekommen“, merkt Erich Hohl an.
Abschließend betont Erich Hohl, dass vorausschauend ein stärkeres europäisches Engagement bei der Bekämpfung von Fluchtursachen durch Politik, Diplomatie, Entwicklungszusammenarbeit und Hilfe vor Ort bzw. in benachbarten Regionen von Konfliktherden wünschenswert wäre. „Mauern und Abschottung allein werden Fluchtbewegungen nicht auf Dauer aufhalten können.“
Die Reform des gemeinsamen EU‑Asylsystems (GEAS), die ab dem 12. Juni in Kraft tritt, umfasst neun Verordnungen sowie eine Richtlinie. Da einige Bestimmungen den Mitgliedstaaten Spielräume lassen, mussten sie in nationales Recht übertragen werden. Insgesamt werden die Asylverfahren damit stärker EU‑weit harmonisiert und zugleich verschärft. Auch die bisherige Dublin‑III‑Verordnung wird abgelöst.
An ihre Stelle rückt nun die „Asyl- und Migrationsmanagement‑Verordnung“. Die grundlegenden Prinzipien des Dublin‑Systems bleiben jedoch bestehen; lediglich einzelne Aspekte werden angepasst. So gilt weiterhin, dass ein Asylantrag grundsätzlich in dem EU‑Staat zu stellen ist, in dem die erste Einreise erfolgt. Gleichzeitig wurden mehrere Regelungen verändert, um den Weiterzug in andere Mitgliedstaaten, um dort Schutz zu beantragen, zu erschweren.
Ergänzend sieht die Reform einen Solidaritätsmechanismus vor, der besonders belastete Staaten entlasten soll. Andere EU‑Länder können sich beteiligen, indem sie entweder Schutzsuchende aufnehmen oder finanzielle Beiträge leisten.