Die Diözese Graz-Seckau, 1218 gegründet, umfasst 388 Pfarren. Diözesanbischof ist seit 2015 Wilhelm Krautwaschl. Mehr zur Diözese
Die Diözese Graz-Seckau, 1218 gegründet, umfasst 388 Pfarren. Diözesanbischof ist seit 2015 Wilhelm Krautwaschl. Mehr zur Diözese
Es gibt viele Möglichkeiten, sich in der Kirche zu engagieren! Mehr Infos
Schulen, Kindergärten, Bildungshäuser und vieles mehr: Kirche ist ein wesentlicher Bildungsanbieter. mehr Infos
Sie sind nicht allein: In der Steiermark wurden 1.122 Männer und Frauen im Jahr 2024 wieder in die Gemeinschaft der katholischen Kirche aufgenommen. 118 weitere haben ihren Austritt widerrufen. Auch Sie sind uns herzlich willkommen!
Seit Ihrem Kirchenaustritt vor der Behörde sind noch keine drei Monate vergangen? Dann können Sie Ihren Austritt ganz einfach mit diesem Formular widerrufen. Bei Widerruf wird Ihr Austritt nicht im Taufbuch vermerkt.
Sie sind getauft, bekennen sich zum christlichen Glauben und haben die ehrliche Absicht, wieder in die katholische Kirche zurückzukehren.
Setzen Sie sich mit einem Priester in Verbindung. Dies können Sie persönlich oder mit unserem Onlineformular tun.
Sie haben in diesem Gespräch die Gelegenheit, über Ihren früheren Kirchenaustritt sowie die aktuellen Beweggründe für Ihre Rückkehr zu sprechen. Es ist keine Prüfung, sondern ein offener und ehrlicher Austausch. Selbstverständlich wird alles vertraulich behandelt. Den Abschluss bilden das Glaubensbekenntnis sowie Ihre Unterschrift und die des Priesters.
Es ist individuell unterschiedlich, welche Dokumente von Ihnen benötigt werden. Meist ist dies der Taufschein, ein persönlicher Ausweis und ein aktueller Meldezettel. Näheres erfahren Sie bei der Terminvereinbarung.
Muss ich den Kirchenbeitrag für die Zeit meines Austritts nachzahlen? | ||
Nein. Ihre Daten werden jedoch im Zuge des Wiedereintritts an die Kirchenbeitragsstelle übermittelt, da Sie als Mitglied in der Regel beitragspflichtig sind. | ||
Gibt es eine Prüfung über Glaubensinhalte? | ||
Nein. Sie unterschreiben das Glaubensbekenntnis und bestätigen damit Ihren Wiedereintritt. | ||
Muss ich beichten? | ||
Nein. | ||
Was ist, wenn ich geschieden bin? | ||
Das ist kein Hindernis für einen Wiedereintritt. | ||
Kann ich anonym bleiben? | ||
Nein. Sie erlauben mit Ihrer Unterschrift, dass Ihre Daten im Verwaltungssystem gespeichert werden dürfen. Datenschutz und Datensicherheit sind gewährleistet. | ||
Muss ich persönlich zum Gespräch erscheinen? | ||
Ein persönliches Gespräch ist notwendig. | ||
Was ist, wenn ich Zweifel habe? | ||
Falls sie unsicher sind, ob Sie wieder in die Kirche eintreten wollen, stehen Ihnen die Seelsorgerinnen und Seelsorger für persönliche Gespräche zur Verfügung. Merken Sie im Wiedereintritts-Gespräch, dass Zweifel in Ihnen aufkommen, sprechen Sie dies ehrlich an. Niemand soll sich zum Wiedereintritt gezwungen fühlen. |
Broschüre mit Kurzinfos zum katholischen Glauben, Gebeten und Texten sowie Fakten über die Diözese Graz-Seckau
Broschüre mit 67 Statements von Karl Veitschegger zu kritischen Anfragen und Vorwürfen, die häufig an die katholische Kirche gerichtet werden.