Die Diözese Graz-Seckau, 1218 gegründet, umfasst 388 Pfarren. Diözesanbischof ist seit 2015 Wilhelm Krautwaschl. Mehr zur Diözese
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Die Österreichische Bischofskonferenz hat die kirchlichen Richtlinien gegen Missbrauch und Gewalt überarbeitet und veröffentlicht. Sie treten mit 1. September in Kraft und gelten wie bisher für den gesamten kirchlichen Bereich, sowohl für die hauptamtlichen als auch für die ehrenamtlichen MitarbeiterInnen. Die Rahmenordnung wurde erstmals 2010 erlassen, 2016 erfolgte eine überarbeitete Version.
Erzbischof Franz Lackner, der Vorsitzende der Bischofskonferenz, betont im Vorwort, dass die Katholische Kirche seit mehr als zehn Jahren aufrichtig bemüht sei, "die Wunden, die von Klerikern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Pastoral und in kirchlichen Einrichtungen durch Gewalt und Missbrauch geschlagen worden sind, wahrzunehmen und entschlossen aufzuarbeiten".
Die aktualisierte Rahmenordnung wurde in intensiver Zusammenarbeit mit der Ordenskonferenz überarbeitet. Einige Abläufe wurden auf Basis der Erfahrungen der vergangenen Jahre etwas modifiziert, um eine für alle Beteiligten - Betroffene, Beschuldigte bzw. kirchliche Obere - bestmögliche Lösung zu finden. Neu eingerichtet wird von der Bischofskonferenz und der Österreichischen Ordenskonferenz zudem ein gemeinsamer "Beirat Opferschutz".
Über finanzielle Hilfe und Therapiekosten entscheidet die "Unabhängige Opferschutzkommission" unter dem Vorsitz von Waltraud Klasnic. Die Auszahlung der Mittel erfolgt über die kirchliche "Stiftung Opferschutz". Die Verfahrensordnung regelt neben der Hilfe für Opfer auch die Vorgangsweise bei Beschuldigten sowohl hinsichtlich eines kirchenrechtlichen als auch eines staatlichen Strafverfahrens.
Neben der ausführlichen Verfahrensordnung wird in der Rahmenordnung auch großer Wert auf die Prävention gelegt, wofür vor allem die in jeder Diözese eingerichteten Stabsstellen für Prävention von Missbrauch und Gewalt zuständig sind. Auch die Orden intensivieren ihre Präventionsbemühungen mit eigenen Beauftragten und Schulungen für die einzelnen Ordensgemeinschaften und deren Einrichtungen.
Seit 2010 hat die Unabhängige Opferschutzkommission 2.515 Fälle zugunsten von Betroffenen entschieden. Mit Stand vom 31. Mai 2021 sind 140 Fälle noch in Bearbeitung, in 215 Fällen wurden weder finanzielle Hilfe noch Therapie zuerkannt. Die Kirche hat alle Entscheidungen der Opferschutzkommission akzeptiert und umgesetzt. Den Betroffenen wurden bisher in Summe 32,7 Mio. Euro zuerkannt, davon 25,9 Mio. Euro als Finanzhilfen und 6,8 Mio. Euro für Therapien. Bis zu 70 Prozent der Zahlungen werden von Ordensgemeinschaften geleistet.
Die meisten Vorfälle sind rechtlich verjährt und haben sich hauptsächlich in den 1960er- und 1970er-Jahren ereignet. 51,2 Prozent der Fälle sind vor 1970 geschehen, 32,3 Prozent in den 1970er-Jahren, 10,6 Prozent in den 1980er-Jahren, 4,1 Prozent in den 1990er-Jahren und 1,3 Prozent seit 2000. 0,5 Prozent der Fälle sind noch nicht zeitlich zugeordnet.
Die überarbeitet Rahmenordnung sowie weitere Informationen dazu sind zu finden unter: www.ombudsstellen.at