Die Diözese Graz-Seckau, 1218 gegründet, umfasst 388 Pfarren. Diözesanbischof ist seit 2015 Wilhelm Krautwaschl. Mehr zur Diözese
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Die Liebe hört niemals auf.
1 Korinther 13,8
… auch dann nicht, wenn der geliebte Mensch
den Augen fern und zugleich im Herzen nah ist.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Pfarre auf, in der die Verstorbene / der Verstorbene beigesetzt werden soll. Kontaktdaten finden Sie hier.
Ihre Bestattung hilft Ihnen gerne, den Kontakt zu Ihrer gewünschten Pfarre herzustellen.
Bei der Terminvereinbarung in der Pfarrkanzlei werden Sie gefragt, welche Art der Begräbnisfeierlichkeit
- Requiem (Gottesdienst mit Eucharistiefeier – gefeiert von einem Priester)
- Verabschiedung (Gottesdienst – gefeiert von einem Priester, Diakon oder einer Begräbnisleiterin / einem Begräbnisleiter)
Sie wünschen.
Ebenso wird sogleich ein persönliches Gespräch mit dem Priester, dem Diakon oder der Begräbnisleiterin / dem Begräbnisleiter über die Pfarrkanzlei vereinbart.
In diesem persönlichen Gespräch haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Wünsche für die Gestaltung der Begräbnisfeierlichkeit, sowie eine mögliche Mitgestaltung Ihrerseits oder durch nahestehende Personen der/des Verstorbenen zu besprechen.
Das Wachtgebet:
Meist am Abend vor der Begräbnisfeierlichkeit versammeln sich Angehörige, Nachbarn, Wegbegleiterinnen und Wegbegleiter, sowie Pfarrbewohner und Pfarrbewohnerinnen zum „Wachten“.
Je nach örtlichen Gewohnheiten ist diese Form im christlichen Umfeld Ausdruck der besonderen Anteilnahme, gestaltet mit Elementen des persönlichen Gedenkens und des Gebetes.
Die Kontaktaufnahme zur Vorbeterin / zum Vorbeter erfolgt in der Regel über die Pfarrkanzlei.
Auch Kinder, die nicht getauft sind bzw. vor der Geburt sterben, können ein kirchliches Begräbnis erhalten.
In der Steiermark gibt es außerdem vierteljährlich eine Feier anlässlich einer Sammelbestattung aller Kinder, die im Mutterleib verstorben sind (ab der 13. bis zur 40. Schwangerschaftswoche). Diese ökumenischen Feiern werden von den Krankenhausseelsorger:innen gestaltet und gefeiert.
Unterstützung erhalten Sie bei der Plattform „Wenn Lebensanfang und Lebensende zusammenfallen“ Beratung und Information für verwaiste Eltern.
Kontakt: Beate Reiß, Tel: 0676 92 64 225
Informationen und Richtlinien für ein Begräbnis von Menschen, die aus der Kirche ausgetreten sind, finden Sie hier:
Richtlinien der Österreichischen Bischofskonferenz (gültig seit 15. Februar 2012)
Das Begräbnis kann als Wortgottesdienst oder Messfeier begangen werden.
In dieser Feierlichkeit gedenken die Hinterbliebenen ihren Verstorbenen. Das Bestatten des Leibes wird mit Symbolen begleitet, die an die Taufe und an die Auferstehung erinnern.