Die Diözese Graz-Seckau, 1218 gegründet, umfasst 388 Pfarren. Diözesanbischof ist seit 2015 Wilhelm Krautwaschl. Mehr zur Diözese
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Mit dem Heimgang von Hugo Schwendenwein am 1. April im 93. Lebensjahr verliert Österreichs Kirche einen ihrer bedeutendsten Rechtsgelehrten. Wie kaum ein anderer förderte er die Kirchenrechtswissenschaft und ihre Reputation.
Hugo Schwendenwein wurde 1926 in Klagenfurt geboren, war Theologe, Jurist und Kanonist. Nach seiner Priesterweihe 1954 war er in verschiedenen kirchlichen Aufgaben tätig. Seit 1969 arbeitete er an der Karl-Franzens-Universität Graz. Von 1973 bis 1995 lehrte er als ordentlicher Professor für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät Graz. Von 1973 bis 1976 war er akademischer Senator, von 1976 bis 1979 Dekan seiner Fakultät.
Nicht nur die Notwendigkeit, das aktuelle Kirchenrecht den Studierenden zu vermitteln, sondern auch die Einbeziehung in die Arbeit an der Reform des kirchlichen Rechtsbuches „Codex Iuris Canonici“ durch die Österreichische Bischofskonferenz und Kardinal König machten eine Auseinandersetzung mit allen Bereichen des Kirchenrechts erforderlich. Aus dieser Tätigkeit ist 1983 Schwendenweins Werk „Das Neue Kirchenrecht“ entstanden, die erste deutschsprachige Gesamtdarstellung des 1983 revidierten kanonischen Rechts. Schwendenwein wurde bald auch als Konsultor in die päpstliche Codex-Interpretationskommission berufen.
1992 erschien sein „Österreichisches Staatskirchenrecht“. In diesem durchforstete er die österreichische Rechtsordnung sowohl unter dem Aspekt der Religionsfreiheit (Glaubens-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit) als auch im Hinblick auf die ebenfalls von einer religiösen Freiheitsgarantie getragene rechtliche Stellung der Religionsgemeinschaften. In der kanonistischen Literatur begegnen darüber hinaus viele weitere Bücher und Aufsätze aus der Feder Schwendenweins.
Seine profunde Sachkenntnis stellte er der Kirche nicht nur durch die Arbeit am kirchlichen Ehegericht und die Beantwortung von Fragen in- und ausländischer Diözesen zur Verfügung. Auf zahlreichen internationalen Konferenzen hat er den Heiligen Stuhl vertreten, insbesondere im Europarat. Er war auch Mitglied der Europakommission der Österreichischen Bischofskonferenz.
Kirchlicherseits wurde seine Tätigkeit durch die Verleihung des Titels „Apostolischer Protonotar“ gewürdigt. 1985 hat ihn die Österreichische Akademie der Wissenschaften zum korrespondierenden und 1995 zum wirklichen Mitglied der philosophisch-historischen Klasse gewählt.
Immer wieder führte ihn seine Tätigkeit ins Ausland. Dabei war er auch in Fragen der Erneuerung des Staatskirchenrechts in verschiedenen Oststaaten eingebunden
Hugo Schwendenwein konnte dank der ihm geschenkten Gesundheit und Schaffenskraft die wissenschaftliche Arbeit bis ins hohe Alter von über 90 Jahren fortsetzen. Auch nach der Emeritierung verfasste er zahlreiche Beiträge zu Fragen des Kirchenrechts und des Staatskirchenrechts und griff immer wieder in die aktuelle Diskussion ein. Jüngeren Fachkolleginnen und -kollegen stand er gerne mit Rat und Tat zur Seite. Seine menschenfreundliche, gesellige, geistreiche und humorvolle Art machten ihn zu einem beliebten Gesprächspartner und gerne gesehenen Gast.
Johann Hirnsberger, Sonntagsblatt
Montag, 15. April 2019
Gedenkgottesdienst um 19 Uhr mit Bischof em. Egon Kapellari im Grazer Dom.
Dienstag, 16. April 2019
Beisetzung um 14 Uhr am Zentralfriedhof Annabichl in Klagenfurt mit Bischofsvikar Heinrich Schnuderl und Ständ. Vertreter des Diözesanadministrators Jakob Ibounig; anschließend Requiem um 16 Uhr in der Stadtpfarrkirche Klagenfurt-St. Egid.