Die Diözese Graz-Seckau, 1218 gegründet, umfasst 388 Pfarren. Diözesanbischof ist seit 2015 Wilhelm Krautwaschl. Mehr zur Diözese
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Im Oktober 2012 wurde an der Kath.-Theol. Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz das vielbeachtete Symposium „Kirchenfinanzierung im Vergleich“ durchgeführt. Die beim Symposium gehaltenen Vorträge, die in der schriftlichen Fassung z. T. erheblich erweitert wurden, liegen jetzt gesammelt als Buch vor. Neu hinzu kamen Darstellungen der Kirchenfinanzierung in Frankreich und England. Die Beiträge stammen von Gerhard Hartmann (Deutschland), Rudolf K. Höfer (Österreich), Jan De Maeyer (Belgien), Michael Mitterhofer (Italien), Jean-Pierre Moisset (Frankreich), Andrej Saje (Slowenien), Annamária Schlosser (Ungarn), David M. Thompson (England), Yvonne Maria Werner (nordische Länder). Primäres Ziel der Beiträge ist, die gegenwärtigen Formen der Finanzierung der Kirchen und z. T. auch anderer Religionsgemeinschaften in den Grundlinien darzustellen und zu bewerten. Beleuchtet werden historische Zusammenhänge und Hintergründe, sich abzeichnende Entwicklungsperspektiven kommen in den Blick. Die Finanzierungsmodelle sind nach Ländern sehr verschieden und lassen keine unmittelbaren Vergleiche zu. Besonders bemerkenswert ist, dass in der jüngeren Vergangenheit das Steuerrecht in mehreren Ländern so verändert wurde, dass die Gläubigen die Möglichkeit erhalten, einen Teil der von ihnen zu entrichtenden Steuer für kirchliche Zwecke zu widmen.
In seinem Beitrag zur Situation in Österreich weist Rudolf K. Höfer sehr deutlich auf die mit dem Kirchenbeitragswesen verbundenen Problemen hin wie z. B. die Schwierigkeiten bei der Erfassung der Beitragspflichtigen und ihre Einstufung, die Kosten des Beitragswesen und besonders die Anreize, aus der Kirche auszutreten, um sich der Zahlungspflicht zu entziehen. Kritisch zu seinen Ausführungen müsste man darauf hinweisen, dass das in der NS-Zeit eingeführte Kirchenbeitragsgesetz bereits 1945 in modifizierter Form in das Recht des wiedererstandenen Österreich übernommen wurde und seit damals einen festen Teil der Rechtsordnung des österreichischen Staates bildet. Im Vermögensvertrag von 1960 wurden die Kirchenbeiträge konkordatsrechtlich abgesichert und fanden so eine völkerrechtliche Verankerung. In der Praxis hat sich das Kirchenbeitragswesen im Großen und Ganzen bisher bewährt, gelang es doch, den Finanzbedarf der Kirchen in Österreich aus den Mitteln der Kirchenbeiträge zu decken. Ohne die Vorteile des von Höfer favorisierten Modells der Steuerwidmung in Abrede stellen zu wollen, kann nicht übersehen werden, dass dieses Modell die Kirche wieder in enge Abhängigkeiten zum Staat bringen würde. Die Vorteile wären mit einem schmerzlichen Verlust an Kirchenfreiheit erkauft. Sehr fraglich scheint auch, dass die Einkünfte, die bei der Widmung von Steuern erzielt werden könnten, ausreichen würden, um die kirchliche Tätigkeit im bisherigen Umfang weiterführen zu können. Dennoch sind die Überlegungen Höfers wertvoll, weil sie die Probleme sehr direkt ansprechen. In der kirchlichen Tätigkeit, besonders im Religionsunterricht und in der Seelsorge darf jedenfalls das heikle Thema Kirchenfinanzierung nicht ausgespart werden. Es wird darum gehen, verstärkt Anstrengungen zu unternehmen, um Bewusstsein und Gewissen der Gläubigen mehr und mehr so zu bilden, dass sie das Zahlen der Beiträge als wichtige persönliche religiöse Pflicht verstehen und ihr nachkommen.
Zielgruppe: alle, die sich über Fragen der Kirchenfinanzierung informieren wollen.
Johann Hirnsperger