Die Diözese Graz-Seckau, 1218 gegründet, umfasst 388 Pfarren. Diözesanbischof ist seit 2015 Wilhelm Krautwaschl. Mehr zur Diözese
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Das Buch, das 2007 in erster Auflage erschien, versteht sich laut Untertitel als eine Einführung in das Recht der Orthodoxen Kirchen, geht aber weit über Einführungswerke im üblichen Sinn hinaus. Im Rahmen der Kurzrezension ist die Vorstellung des Werkes nicht möglich. Einige wenige Hinweise sollen jedoch gegeben werden.
Im ersten Teil wird nach der terminologischen Einführung die Entwicklung des Rechts der Orthodoxen Kirchen in den einzelnen Zeitepochen von den Anfängen bis in die Gegenwart beschrieben (2.?5. Kapitel). Die Weichenstellungen im Mittelalter und die neuzeitliche Entwicklung der europäischen Orthodoxie bilden Schwerpunkte. Die Strukturen der Kirchenverfassungen in den verschiedenen Ländern und ihre Spezifika kommen dabei ebenso in den Blick wie bemerkenswerte Sonderentwicklungen in einzelnen Kirchen. Auf die Situation der katholischen Kirchen des Ostens wird hingewiesen. Unter der Überschrift „Staat, Kirche, Gesellschaft in der Gegenwart“ geht es u. a. um den Staat und die Menschenrechte aus orthodoxer Sicht, aber auch um die europäische Einigung. In diesem Zusammenhang informiert das Buch über orthodoxe kirchliche Einrichtungen in der Europäischen Union. Wie gezeigt wird, sieht das europäische Recht verschiedene Sonderregelungen für die Orthodoxie vor. Gesetzliche Vorgaben werden skizziert und richtungweisende Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) referiert.
Der zweite Teil befasst sich mit dem gegenwärtig geltenden Recht (6.?14. Kapitel). Nach den knapp gehaltenen Ausführungen zur rechtstheologischen Grundlegung folgen umfangreiche Kapitel zu den Rechtsquellen und zur kanonistischen Gesetzeslehre in den Orthodoxen Kirchen. Besonders wertvoll ist, dass bei der Darstellung der Quellen zwischen der byzantinischen Tradition und den orientalischen Traditionen differenziert wird. So treten die Besonderheiten der einzelnen Kirchen hervor und werden die rechtsgeschichtlichen Hintergründe und Entwicklungen sichtbar, die dazu führten, dass die liturgischen Ausdruckformen der Kirchen und ihre organisatorischen Strukturen z. T. stark voneinander abweichen. Im Kapitel zum Personenrecht finden sich u. a. die Bestimmungen zu den Initiationssakramenten (Taufe, Myron, Eucharistie) und zu den kirchlichen Ständen (Laien, Kleriker, Mönche und Nonnen). Die Ausführungen zum Verfassungsrecht kreisen um die Eparchie (Diözese) und die übergeordneten Kirchenverbände (Patriarchate, Synoden). Die Ordnungen auf der Ebene der Gemeinden werden nicht eigens angesprochen. Besonders umfangreich ist das Kapitel über das Eherecht. Wie die Darlegungen zur Busdisziplin und zum kirchlichen Strafrecht zeigen, wurden auch in Orthodoxen Kirchen Richtlinien zur Verhinderung von sexuellem Missbrauch erlasst. An die Bemerkungen zum kirchlichen Vermögensrecht schließt sich ein längeres Kapitel an, das die kirchenrechtlichen Grundlagen der Ökumene und die ökumenische Positionierung der Orthodoxen Kirchen heute zum Gegenstand hat. Das Buch geht u. a. auf den Stand des ökumenischen Dialogs ein, hebt die Fortschritte hervor, benennt aber auch Probleme und bestehende Spannungsfelder. Das Verhältnis zu den Katholischen Kirchen des Ostens wird in einem eigenen Punkt thematisiert.
Der Autorin und den Autoren ist für die Herausgabe der zweiten Auflage sehr zu danken. Sie legen ein Werk vor, das eine reiche Fülle an Informationen über das Recht der Orthodoxen Kirchen bietet. Listen mit einschlägiger weiterführender Literatur sind an die Kapitel angefügt. Leider wurde auf die Erstellung des Abkürzungsverzeichnisses und von Registern verzichtet. Dennoch vermag das Buch den Anforderungen in Lehre und Forschung zu entsprechen und wird sich auch allgemein als Hilfs- und Nachschlagewerk sehr gut bewähren.
Zielgruppe: alle, die sich über die Orthodoxen Kirchen und ihr Recht informieren wollen.
Johann Hirnsperger