Die Diözese Graz-Seckau, 1218 gegründet, umfasst 388 Pfarren. Diözesanbischof ist seit 2015 Wilhelm Krautwaschl. Mehr zur Diözese
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Klar für eine Beibehaltung der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden sowie des Kirchenbeitrags hat sich das Bündnis für Gemeinnützigkeit ausgesprochen. Anlass gaben Berichte von Forderungen der FPÖ im Zuge der Koalitionsverhandlungen, die Absetzbarkeit zu "redimensionieren" bzw. ganz abzuschaffen. Dies würde "einen Frontalangriff auf die Kirchen und Religionsgemeinschaften und den Versuch, die unabhängige Finanzierungsbasis von Vereinen und anderen gemeinnützigen Organisationen zu schwächen" bedeuten, hieß es in einer Aussendung des Bündnisses vom Freitag.
Vom Rütteln der FPÖ an der steuerlichen Absetzbarkeit von Beiträgen für gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften hatte am Freitag die "Kleinen Zeitung" berichtet. Auch bei der Absetzbarkeit von Spenden an gemeinnützige Organisationen - die mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz erst Anfang 2024 unter Zustimmung der FPÖ noch deutlich ausgeweitet worden war - dränge die Partei auf strengere Regeln, hieß es. Auch Gelder für Entwicklungszusammenarbeit (EZA) sollen dem Vernehmen nach massiv gekürzt werden. Beides war im Wahlprogramm der Freiheitlichen kein Thema, vielmehr war dort sogar die Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit, nämlich für Sport-Sponsoring "jeglicher Art", gefordert worden.
Seitens des Bündnisses für Gemeinnützigkeit, der Interessenvertretung des gemeinnützigen Sektors und der Freiwilligenorganisationen in Österreich, erklärte Vorstandsvorsitzende Annemarie Schlack von den SOS Kinderdörfern am Freitag, von derartigen Einschnitten wären Bereiche wie Soziales, Rettung, Pflege, Behindertenbetreuung, Obdachlosenarbeit, Naturschutz, aber auch Brauchtum, Sport, Kultur, Jugendarbeit, Menschenrechtsschutz und humanitäre Hilfe betroffen. Ihr Stellvertreter Peter Kaiser vom Roten Kreuz wies darauf hin, dass eine derartige Maßnahme "als erstes Spenderinnen und Spender treffen" würden, die dann für ihren freiwilligen Beitrag zum Gemeinwohl Steuern in voller Höhe zahlen müssten - wodurch in Folge das Spendenaufkommen für die Spendenorganisationen absehbar sinken würde. Die Leistungsfähigkeit dieser Organisationen würde damit geschwächt, wodurch viele Menschen und wichtige Anliegen weniger Unterstützung und Hilfe bekämen.
Mit den Hilfsorganisationen würde jedoch auch das Ehrenamt geschwächt und es würde weiters bedeuten, "dass die öffentliche Hand, und hier vor allem die Bundesländer (etwa im Bereich der Armutsbekämpfung, der Obdachlosenarbeit, der Rettungsdienste etc.) aus ihren Budgets mehr Mittel aufbringen müssen. Und das in Zeiten von kommenden Sparbudgets", so das Bündnis.
"Der angedachte Wegfall der Absetzbarkeit von Kirchenbeiträgen und Spenden wäre vor allem für uns als Katholische Kirche ein Zeichen dafür, dass man der Kirche als solidarischer Wertegemeinschaft schaden möchte", so Edith Wieser, Leiterin der Kirchenbeitragsorganisation der Diözese Graz-Seckau. Betroffen von möglichen Änderungen wären im Bereich der Katholischen Kirche österreichweit 3,1 Millionen Kirchenbeitragszahlende.
Quelle: Kathpress / Bearbeitung: Katrin Leinfellner
Für die Katholische Kirche ist der Kirchenbeitrag finanzielle Grundlage für ihre vielfältigen Aufgaben, Angebote und Leistungen. Er beträgt wie in den letzten Jahren 1,1 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens, abzüglich eines allgemeinen Absetzbetrags von 60 Euro. Liegt kein Nachweis über das Einkommen vor, werden die Kirchenbeiträge geschätzt.
Wird im Kontakt mit der Kirchenbeitragsstelle die persönliche Lebenssituation thematisiert, können Ermäßigungen angewendet und der Kirchenbeitrag individuell angepasst werden. Beispielsweise wird auf Bezieherinnen und Bezieher von Kindergeld und Arbeitslosengeld besonders Rücksicht genommen. Seit dem Veranlagungsjahr 2024 konnten vom Kirchenbeitrag zuletzt 600 Euro statt wie zuvor 400 Euro pro Jahr steuerlich abgesetzt werden.