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Wenn Texte der katholischen Liturgie in Landessprachen übersetzt oder bisherige Übersetzungen überarbeitet werden, dann soll das künftig ohne massive Eingriffe aus Rom geschehen. Das jedenfalls will Papst Franziskus mit seinem neuen Schreiben "Magnum principium" erreichen. Es wurde am Samstag vom Vatikan veröffentlicht. Franziskus betont darin "das wichtige Prinzip" des Zweiten Vatikanischen Konzils: Die Gebete der Kirche und die biblischen Texte - Gottes Wort also - müssen für die Gläubigen verständlich sein.
Für entsprechende Texte zu sorgen, ist im wesentlichen Aufgabe der Bischöfe. Die Zentrale in Rom, die grundsätzlich zuständig ist für die Regelung der katholischen Liturgie, soll die Ortsbischöfe bei "dieser bedeutenden Aufgabe" lediglich unterstützen. Dass die Liturgie der Kirche weiterhin weltweit einheitlich sein soll und Übersetzungen die lateinischen Originaltexte "treu" wiedergeben, steht dabei außer Frage. Auch das sagt der Papst in seinem Erlass. Allerdings bestimmt er das Spannungsfeld zwischen Einheit und Vielfalt neu.
Im Wesentlichen regelt der neue Erlass den Kanon 838 des Kirchenrechts. So wird es in Paragraf 3 nicht mehr heißen, die Übersetzungen seien "nach vorgängiger Überprüfung (recognitio) durch den Heiligen Stuhl herauszugeben", sondern nach dessen "Bestätigung" (confirmatio). Bislang konnte der Vatikan stärker in die Übersetzung eingreifen. Das geschah vor allem seit der Instruktion "Liturgiam authenticam" ("Echte, verbürgte Liturgie") aus dem Jahr 2001. Diese verlangt eine nahezu wortwörtliche Übersetzung liturgischer Texte aus dem Lateinischen.
In vielen Sprachräumen hat das zu Kopfzerbrechen geführt, weil die Texte in der jeweiligen Landessprache dann zum Teil holprig und unverständlich klingen. So ist etwa die Neuübersetzung des Messbuchs ins Englische, eines der wenigen bisher abgeschlossenen Projekte, nach wie vor umstritten. Die Neuübersetzung für den deutschen Sprachraum liegt seit Herbst 2013 auf Eis.
Die einzige bisher veröffentlichte deutsche Neuübersetzung, das liturgische Buch für kirchliche Begräbnisfeiern, hatte 2010 der jüngst verstorbene Kardinal Joachim Meisner als Vorsitzender der Liturgiekommission nach erheblicher Kritik vieler Seelsorger als "gescheitert" bezeichnet. Insbesondere die Schweizer Bischöfe hatten dem Projekt von Anfang an kritisch gegenüber gestanden. Auch Österreichs Bischöfe wollten nicht hinter die Qualität der bestehenden deutschen Texte zurück. Die meisten von ihnen waren dafür, die ungeliebte Neu-Übersetzung gemäß "Liturgiam authenticam" auf die lange Bank zu schieben und auf kirchenpolitisch andere Zeiten zu hoffen. Die sind mit dem neuen Papstschreiben in Gestalt eines "Motu Proprio" gekommen.
Beide Seiten, Bischofskonferenzen und Apostolischer Stuhl, sollen im Dialog und in Achtung der jeweiligen Kompetenzen zusammenarbeiten, heißt es darin. Dass es da schon mal Schwierigkeiten gab, räumt Franziskus in seinem Schreiben ein. "Liturgiam authenticam" sei wertzuschätzen, so der Papsterlass, aber im Licht des jetzt geänderten Kanon 838 zu interpretieren. So lasse sich Treue zum Original nicht immer an einzelnen Wörtern festmachen, sondern müsse im Kontext des gesamten Kommunikationsaktes beurteilt werden, schreibt der Papst.
In seinen Formulierungen greift "Magnum principium" mehrfach Formulierungen des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) auf. Dies entspricht einem Anliegen des Papstes, das er jüngst bei einem Empfang für die liturgiepastorale Arbeitsstelle Italiens formuliert hat. Bei der nach wie vor andauernden Liturgiereform komme es darauf an, Motive und Leitprinzipien des Konzils zu verinnerlichen.
Gleichzeitig fordert der Erlass "Magnum principium", die zuständige Kongregation für Gottesdienst und Sakramentenordnung solle ihre Regeln und Arbeitsweise so anpassen, dass sie den Bischofskonferenzen besser helfen könne, ihren Aufgaben nachzukommen. So wird das neue Motu Proprio auch Teil der Kurienreform durch Franziskus. Für eine solche dienstleistende Kurie hatte er noch als Kardinal vor dem Konklave 2013 geworben. Nun setzt er sie auf dem schwierigen Feld der Liturgie um. Der Erlass "Magnum principium" ist auf den 3. September datiert und tritt am 1. Oktober in Kraft.
kathpress