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Die Diözese Graz-Seckau, 1218 gegründet, umfasst 388 Pfarren. In den steirischen Pfarren leben ca. 1,240.214 Menschen, 805.382 davon sind KatholikInnen. Mehr zur Diözese

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COVID-19
19.01.2021

(An)Weisungen für Gottesdienste und Veranstaltungen

Regelungen gültig ab 28. Dezember 2020 - Update vom 19. Jänner 2021.

SONNTAGSBLATT, Gerd Neuhold

Die (An)Weisungen für Gottesdienste der Diözese Graz-Seckau basieren auf der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier der Gottesdienste (gültig ab 28. Dezember 2020). Diese wurde bis zum Ende des Lockdowns verlängert.

Die (An)Weisungen für Veranstaltungen (inkl. Arbeit im Büro, ...) basieren auf den staatlichen Vorgaben für Veranstaltungen mit Gültigkeit ab 26. Dezember 2020 bis vorerst 7. Februar 2021.

Gottesdienste & Liturgien

in geschlossenen Räumen und im Freien

Bis zum Ende dieses Lockdowns sind öffentliche Gottesdienste ausgesetzt!
Die Kirchen sind zu ortsüblichen Zeiten geöffnet.
Der Kirchenraum soll gepflegt sein und für die Kommenden und Betenden einladend sein.

Feier nicht öffentlich zugänglicher Gottesdienste
Grundregel

Möglich und dringend empfohlen ist die Feier nicht öffentlich zugänglicher Gottesdienste, v.a. von Messfeiern, die von einer kleinen Gruppe (höchstens 5–10 im Vorhinein namentlich festgelegte Personen inklusive Vorsteher/in, Kantor/in, max. 4 solistische Sänger/innen, Ministrant/in, etc.) stellvertretend für die ganze Gemeinde gefeiert werden. Die Feier "ohne Gemeinde" ist dabei genauso zu vermeiden wie das Aussetzen der Messfeiern für diesen Zeitraum.
Es muss Vorkehrung dafür getroffen werden, dass während der Feier keine weiteren Personen in den Kirchenraum gelangen können.
Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, darf nicht teilnehmen oder einen Dienst ausüben.
Der Gottesdienst soll in der gebotenen Kürze gefeiert werden.

Abstand und Hygienemaßnahmen
mind. 2 Meter Abstand zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben
Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend (auch für Konzelebranten) - FFP2-Maske dringend empfohlen!
Soweit für das Wahrnehmen der liturgischen Dienste (Priester, Lektor/in, Kantor/in etc.) das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Feier nicht möglich ist, sind diese für den unbedingt notwendigen Zeitraum davon befreit, müssen aber zur Kompensation größere Sicherheitsabstände einhalten.
Wer zur Feier gemeldet ist, muss beim Betreten des Kirchenraums die Hände desinfizieren.

Kommunion
Die Hostien werden in der Sakristei vom Zelebranten nach Reinigen und Desinfizieren der Hände in die Hostienschale gelegt. Auf einer separaten Patene bereitet er eine eigene (große) Hostie, die er dann bei den Einsetzungsworten erheben, beim Agnus Dei brechen und schließlich selbst konsumieren wird.

  • Während des Hochgebetes bleibt die Schale mit den Hostien für die Mitfeiernden zur Minimierung der Übertragungsgefahr durch den Sprechakt bedeckt.
  • Als Friedenszeichen sind das gegenseitige Anblicken und Zuneigen und die Zusage des Friedens möglich.
  • Der Vorsteher kommuniziert in der vorgesehenen Weise, legt an der Kredenz den Mund-Nasen-Schutz an und wäscht sich gründlich die Hände (mit Warmwasser und Seife) oder desinfiziert sie. Dann nimmt er am Altar die Abdeckung von der Hostienschale.

Kommuniongang sind aus hygienischen Gründen folgende Regeln zu beachten:

Beim Gang zur Kommunion ist der Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten;

  • es ist nur Handkommunion möglich;
  • die Worte „Der Leib Christi – Amen“ entfallen unmittelbar beim Empfang der Kommunion durch die Gläubigen; der Vorsteher kann diese Worte aber nach dem „Seht das Lamm Gottes … Herr, ich bin nicht würdig“ sprechen, worauf alle mit „Amen“ antworten;
  • mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens 2 Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben des Mund-Nasen-Schutz möglich ist.

Information an die Pfarrgemeinde
Die Pfarrgemeinde soll über die Zeit des nicht öffentlich zugänglichen Gottesdienstes informiert werden. Die üblichen äußeren Zeichen können den Gläubigen die Erfahrung der Verbundenheit ermöglichen (z. B. Glockengeläute, Lichter im Fenster oder am Balkon).

Gottesdienste im Livestream
Alle Gläubigen sind eingeladen, daheim Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden; dafür können Videomeetings und Gottesdienstübertragungen (Radio, Fernsehen, Livestream etc.) eine Unterstützung sein. Modelle für das Feiern von Hausgottesdiensten werden von den Liturgiereferaten der Diözesen in Österreich und Bozen-Brixen sowie von den Liturgischen Instituten in Salzburg und Freiburg/Schweiz über www.netzwerk-gottesdienst.at angeboten.
Gottesdienste im Livestream

Musik
Innerhalb der Gruppe von höchstens 5-10 zulässigen Mitfeiernden ist derzeit nur der Gesang von Solist/innen oder Kantor/innen möglich welche wenigstens die notwendigen Gesänge übernehmen sollen.
An die Stelle der übrigen Gesänge soll Instrumentalmusik (Orgel, Soloinstrumente) treten.
Ein Zusammenwirken von Vokal- und Instrumentalsolisten (insgesamt höchstens fünf Personen) ist möglich.

Generalabsolution

Grundregel
Die von der Apostolischen Pönitentiarie mit Note vom 19. März 2020 grundsätzlich ermöglichte Generalabsolution ist für kleinere Buß-Feiern sinnvoll.
Bis auf weiteres ist dafür im Vorhinein die Erlaubnis des Diözesanbischofs nicht einzuholen, da er sie bereits prinzipiell ermöglicht hat (vgl. can 961 §2 CIC).

Feier der Beichte
Grundregel

Die Beichte kann nur außerhalb des Beichtstuhls in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum stattfinden.
Die gebotenen Abstände (mindestens 2 Meter) und die Diskretion, die dem Sakrament innewohnt, müssen gewahrt bleiben.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist angeraten (empfohlen wird eine FFP2-Maske).
Hilfreich kann das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte sein.
Unter Einhaltung des Mindestabstands und der gebotenen Diskretion ist auch ein Beichtgespräch im Freien möglich.
Wer einen schwerwiegenden und dringenden Grund für die Beichte hat, soll sich telefonisch an einen Priester wenden, der gemeinsam mit ihm einen Weg dafür suchen wird.
Wer regelmäßig zur Beichte geht (Andachtsbeichte), soll diese Praxis vorübergehend aussetzen.

Konventmessen
Grundregel

Ein Priester darf mit allen Konventmitgliedern (unabhängig von der Anzahl) Gottesdienst feiern.
Einhaltung der gebotenen Maßnahmen (Abstand mind. 2 Meter, Mund-Nasen-Schutz, …) verpflichtend
keine externen Teilnehmer/innen
Sinnvoller Weise sollte - vor allem inFrauenkonventen - immer derselbe Priester der Messfeier vorstehen

Persönliches Gebet in der Kirche
Grundregel
Pfarren halten Kirchen tagsüber geöffnet und laden zum persönlichen Gebet ein mind. 2 Meter Abstand zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten Desinfektionsmöglichkeiten am Eingang
 
Mund-Nasen-Schutz

verpflichtend während des gesamten Aufenthalts
FFP2-Maske dringend empfohlen!

Totengebet, Requiem, Begräbnis, Urnenbeisetzung
Grundregel

Requiem unmittelbar vor oder nach der Bestattung – also in einer Feier (Begräbnis/Urnenbeisetzung) – mit max. 50 Personen in geschlossenen Räumen sowie am Friedhof möglich
mind. 2 Meter Abstand zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben
Mund-Nasen-Schutz sowohl in geschlossenen Räumen, als auch im Freien verpflichtend - FFP2-Maske dringend empfohlen!
Besprengen mit Weihwasser nur durch die/den Begräbnisleiter/in möglich
Für Urnenbeisetzungen gelten dieselben Vorgaben, wie für Begräbnisse.
Achten Sie bitte bei der Gestaltung der Begräbnisfeiern darauf, dass es nicht sinnvoll ist, die „üblichen Abläufe“ (etwa auch mit längerem Rosenkranzgebet vorher u. ä. m.) in geschlossenen Räumen zu begehen.

Totenwache, Totengebet
nicht möglich

Kontaktmanagement
empfohlen (z. B. durch Post-its am Sitzplatz)

Musik
Solist/innen, Kantor/innen und Musiker/innen sind in die 50-Personen-Grenze miteinzuberechnen.
Derzeit ist nur der Gesang von Solist/innen oder Kantor/innen möglich welche wenigstens die notwendigen Gesänge übernehmen sollen.
An die Stelle der übrigen Gesänge soll Instrumentalmusik (Orgel, Soloinstrumente – auch Blasinstrumente) treten.
Ein Zusammenwirken von Vokal- und Instrumentalsolisten (insgesamt höchstens fünf Personen) ist möglich.

Seelsorgliche Begleitung von Kranken und Sterbenden
Grundregel

In Abstimmung bzw. mit Zustimmung der jeweiligen Träger-Organisationen möglich im Rahmen der COVID-19-Notstandsverordnung.
Verpflichtende Einhaltung aller gültigen Sicherheitsmaßnahmen (Abstand, Desinfektion, Mund-Nasen-Schutz, …) der jeweiligen Träger-Organisation.

Krankenkommunion, Viaticum und Feier der Krankensalbung
Grundregel

Bei der Krankenkommunion (und beim Viaticum) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden.
Vor und nach den liturgischen Vollzügen wäscht der Priester gründlich die Hände oder desinfiziert sie.

Taufen & Hochzeiten

Hochzeiten und Taufen sind derzeit nicht möglich (Ausnahme: Nottaufen).

 

Veranstaltungen

Jegliche Art von Präsenz-Veranstaltung ist bis auf Weiteres nicht möglich! Möglich sind digitale Alternativen, etwa über MS Teams.

 

Weitere Bereiche

Kindergärten, -krippen, Horte, Schulen
Grundregel

Die Einrichtungen sind für alle geöffnet, die einen Betreuungsbedarf für ihre Kinder haben. Eltern müssen dafür keine Begründung angeben.
Diese Einrichtungen unterliegen den speziellen Vorgaben des Landes oder Bundes.

Bischöfliches Ordinariat
Grundregel

Das bischöfliche Ordinariat ist bis einschließlich 5. Februar 2021 von Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und am Freitag von 7 bis 14 Uhr geöffnet.
Telefonische Vermittlung ist nur in dieser Zeit möglich. Parteienverkehr in Ausnahmefällen nach Terminvereinbarung möglich (keine Gruppen!).

Arbeit im Büro

primär Telearbeit, soweit die technische Ausstattung (PC/Laptop, Handy, etc.) es zulässt

Besprechungen, Sitzungen
ausnahmslos digital möglich
 
Schulungen, Fort- und Weiterbildungen
sind ausnahmslos zu verschieben oder auf digitale Kanäle umzustellen
 
Mund-Nasen-Schutz
auf den Gängen, in gemeinschaftlich benützten Räumlichkeiten (WC-Anlagen, Teeküchen, …) verpflichtend
FFP2-Maske dringend empfohlen!
 
Abbau von Überstunden/Mehrstunden und Alturlauben
In Absprache mit der/dem Vorgesetzten bitte nach Möglichkeit im Lockdown Überstunden/Mehrstunden und Resturlaub verbrauchen.
Pfarrkanzleien
Grundregel

kein Parteienverkehr! Ausnahmen: Begräbnisaufnahme und Trauergespräch nach vorheriger Terminvereinbarung (Abstand von 2 Metern, Mund-Nasen-Schutz - FFP2-Maske dringend empfohlen - etc. sind verpflichtend einzuhalten!)
telefonische Erreichbarkeit der Pfarre ist sicherzustellen

Arbeit im Büro

primär Telearbeit, soweit die technische Ausstattung (PC/Laptop, Handy etc.) es zulässt

Besprechungen, Sitzungen
ausnahmslos digital möglich
 
Schulungen, Fort- und Weiterbildungen
sind zu verschieben oder auf digitale Kanäle umzustellen
 
Mund-Nasen-Schutz
auf den Gängen, in gemeinschaftlich benützten Räumlichkeiten (WC-Anlagen, Teeküchen, …) verpflichtend
FFP2-Masken dringend empfohlen!
 
Abbau von Überstunden/Mehrstunden und Alturlauben
in Absprache mit der/dem Vorgesetzten
Einrichtungen und Institutionen (inkl. Pfarrbüchereien)
Grundregel

Kein Parteienverkehr!

Arbeit im Büro

primär Telearbeit, soweit die technische Ausstattung (PC/Laptop, Handy, etc.) es zulässt

Besprechungen, Sitzungen
ausnahmslos digital möglich
 
Mund-Nasen-Schutz
auf den Gängen, in gemeinschaftlich benützten Räumlichkeiten (WC-Anlagen, Teeküchen, …) verpflichtend
FFP2-Maske dringend empfohlen!
 
Abbau von Überstunden/Mehrstunden und Alturlauben
in Absprache mit der/dem Vorgesetzten
Kirchenbeitragsstellen
Grundregel

Kein Parteienverkehr! (bis vorerst 5. Februar 2021)
Erreichbarkeit via Telefon, E-Mail und Kontaktformular ist sichergestellt

Arbeit im Büro

primär Telearbeit, soweit die technische Ausstattung (PC/Laptop, Handy etc.) es zulässt
einzelbelegte Büros können im Ausnahmefall weiter genutzt werden (z. B. wenn Homeoffice absolut nicht möglich ist)

Besprechungen, Sitzungen
ausnahmslos digital möglich
 
Mund-Nasen-Schutz
auf den Gängen, in gemeinschaftlich benützten Räumlichkeiten (WC-Anlagen, Teeküchen, …) verpflichtend
FFP2-Masken dringend empfohlen
Psychosoziale Dienste (IFP, ...)
Grundregel

sind erreichbar (Telefon, E-Mail, ...)
Beim IFP sind weiterhin Beratungsgespräche in Präsenz möglich.
Nähere Informationen: Institut für Familienberatung und Psychotherapie, Telefonseelsorge Notruf 142

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COVID-19-Informationstelefon

0316 8041-863 (Mo-Do 8-15 Uhr, Fr 8-13 Uhr)
Antworten auf allgemeine Fragen zu Richtlinien, Maßnahmen, Auflagen

Tipp: Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der diözesanen Homepage!

Meldung einer COVID-19-Infektion

im kirchlichen Umfeld umgehend an die Gesundheitsbehörde (1450) und den Krisenstab der Diözese (0676 8742 2222 – rund um die Uhr erreichbar)

Die weitere Vorgangsweise in allen kirchlichen Belangen trifft in Abstimmung mit dem Ordinarius der Krisenstab gemeinsam mit den Verantwortlichen vor Ort.

Sollte ein Erkrankungsfall bestätigt werden, erfolgen weitere Maßnahmen entsprechend den Anweisungen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde.

Download

Richtlinie für Gottesdienste und Veranstaltungen ab 28.12.

Gloria: Kantor/in mit Kurzruf Gemeinde

Word-Vorlage: Präventionskonzept

PDF-Vorlage: Präventionskonzept

Noch immer geboten: Abstand einhalten, Mund-Nasen-Schutz tragen, regelmäßiges Händewaschen und -desinfizieren
Corona-Krise

Corona: Fragen und Antworten

Antworten auf häufig gestellte Fragen in Zusammenhang mit der Corona-Krise und ihren Auswirkungen auf das (Glaubens-)Leben (Stand 19. Jänner 2021).
weiterlesen: Corona: Fragen und Antworten
In Kooperation mit der Kleinen Zeitung konnte bis 15. Mai täglich ein Gottesdienst mit Bischof Krautwaschl live im Internet übertragen werden.
COVID-19

Gottesdienste online, in TV und Radio

Es gibt weiterhin viele Möglichkeiten, Gottesdienste von zuhause aus mitzufeiern.
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Die Pandemie verlangt jedem von uns einiges ab.
Pandemie

Gefühle ernstnehmen und "Tankstellen" nutzen

Ratschläge der Telefonseelsorge - Notruf 142 zum Umgang mit Perspektivenlosigkeit und Unsicherheit in Zeiten von Corona.
weiterlesen: Gefühle ernstnehmen und "Tankstellen" nutzen

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