Die Diözese Graz-Seckau, 1218 gegründet, umfasst 388 Pfarren. In den steirischen Pfarren leben ca. 1,240.214 Menschen, 805.382 davon sind KatholikInnen. Mehr zur Diözese
Die Diözese Graz-Seckau, 1218 gegründet, umfasst 388 Pfarren. In den steirischen Pfarren leben ca. 1,240.214 Menschen, 805.382 davon sind KatholikInnen. Mehr zur Diözese
Es gibt viele Möglichkeiten, sich in der Kirche zu engagieren! Mehr Infos
Schulen, Kindergärten, Bildungshäuser und vieles mehr: Kirche ist ein wesentlicher Bildungsanbieter. mehr Infos
Die (An)Weisungen für Gottesdienste der Diözese Graz-Seckau basieren auf der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier der Gottesdienste (gültig ab 28. Dezember 2020). Diese wurde bis zum Ende des Lockdowns verlängert.
Die (An)Weisungen für Veranstaltungen (inkl. Arbeit im Büro, ...) basieren auf den staatlichen Vorgaben für Veranstaltungen mit Gültigkeit ab 26. Dezember 2020 bis vorerst 7. Februar 2021.
in geschlossenen Räumen und im Freien |
Bis zum Ende dieses Lockdowns sind öffentliche Gottesdienste ausgesetzt! |
Feier nicht öffentlich zugänglicher Gottesdienste |
Grundregel
Möglich und dringend empfohlen ist die Feier nicht öffentlich zugänglicher Gottesdienste, v.a. von Messfeiern, die von einer kleinen Gruppe (höchstens 5–10 im Vorhinein namentlich festgelegte Personen inklusive Vorsteher/in, Kantor/in, max. 4 solistische Sänger/innen, Ministrant/in, etc.) stellvertretend für die ganze Gemeinde gefeiert werden. Die Feier "ohne Gemeinde" ist dabei genauso zu vermeiden wie das Aussetzen der Messfeiern für diesen Zeitraum. Abstand und Hygienemaßnahmen Kommunion
Kommuniongang sind aus hygienischen Gründen folgende Regeln zu beachten: Beim Gang zur Kommunion ist der Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten;
Information an die Pfarrgemeinde Gottesdienste im Livestream Musik |
Generalabsolution |
Grundregel |
Feier der Beichte |
Grundregel
Die Beichte kann nur außerhalb des Beichtstuhls in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum stattfinden. |
Konventmessen |
Grundregel
Ein Priester darf mit allen Konventmitgliedern (unabhängig von der Anzahl) Gottesdienst feiern. |
Persönliches Gebet in der Kirche |
Grundregel
Pfarren halten Kirchen tagsüber geöffnet und laden zum persönlichen Gebet ein mind. 2 Meter Abstand zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten Desinfektionsmöglichkeiten am Eingang
Mund-Nasen-Schutz
verpflichtend während des gesamten Aufenthalts |
Totengebet, Requiem, Begräbnis, Urnenbeisetzung |
Grundregel
Requiem unmittelbar vor oder nach der Bestattung – also in einer Feier (Begräbnis/Urnenbeisetzung) – mit max. 50 Personen in geschlossenen Räumen sowie am Friedhof möglich Totenwache, Totengebet Kontaktmanagement Musik |
Seelsorgliche Begleitung von Kranken und Sterbenden |
Grundregel
In Abstimmung bzw. mit Zustimmung der jeweiligen Träger-Organisationen möglich im Rahmen der COVID-19-Notstandsverordnung. |
Krankenkommunion, Viaticum und Feier der Krankensalbung |
Grundregel
Bei der Krankenkommunion (und beim Viaticum) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden. |
Taufen & Hochzeiten |
Hochzeiten und Taufen sind derzeit nicht möglich (Ausnahme: Nottaufen). |
Jegliche Art von Präsenz-Veranstaltung ist bis auf Weiteres nicht möglich! Möglich sind digitale Alternativen, etwa über MS Teams.
Kindergärten, -krippen, Horte, Schulen |
Grundregel
Die Einrichtungen sind für alle geöffnet, die einen Betreuungsbedarf für ihre Kinder haben. Eltern müssen dafür keine Begründung angeben. |
Bischöfliches Ordinariat |
Grundregel
Das bischöfliche Ordinariat ist bis einschließlich 5. Februar 2021 von Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und am Freitag von 7 bis 14 Uhr geöffnet. Arbeit im Büro
primär Telearbeit, soweit die technische Ausstattung (PC/Laptop, Handy, etc.) es zulässt Besprechungen, Sitzungen
ausnahmslos digital möglich
Schulungen, Fort- und Weiterbildungen
sind ausnahmslos zu verschieben oder auf digitale Kanäle umzustellen
Mund-Nasen-Schutz
auf den Gängen, in gemeinschaftlich benützten Räumlichkeiten (WC-Anlagen, Teeküchen, …) verpflichtend
FFP2-Maske dringend empfohlen! Abbau von Überstunden/Mehrstunden und Alturlauben
In Absprache mit der/dem Vorgesetzten bitte nach Möglichkeit im Lockdown Überstunden/Mehrstunden und Resturlaub verbrauchen.
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Pfarrkanzleien |
Grundregel
kein Parteienverkehr! Ausnahmen: Begräbnisaufnahme und Trauergespräch nach vorheriger Terminvereinbarung (Abstand von 2 Metern, Mund-Nasen-Schutz - FFP2-Maske dringend empfohlen - etc. sind verpflichtend einzuhalten!) Arbeit im Büro
primär Telearbeit, soweit die technische Ausstattung (PC/Laptop, Handy etc.) es zulässt Besprechungen, Sitzungen
ausnahmslos digital möglich
Schulungen, Fort- und Weiterbildungen
sind zu verschieben oder auf digitale Kanäle umzustellen
Mund-Nasen-Schutz
auf den Gängen, in gemeinschaftlich benützten Räumlichkeiten (WC-Anlagen, Teeküchen, …) verpflichtend
FFP2-Masken dringend empfohlen! Abbau von Überstunden/Mehrstunden und Alturlauben
in Absprache mit der/dem Vorgesetzten
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Einrichtungen und Institutionen (inkl. Pfarrbüchereien) |
Grundregel
Kein Parteienverkehr! Arbeit im Büro
primär Telearbeit, soweit die technische Ausstattung (PC/Laptop, Handy, etc.) es zulässt Besprechungen, Sitzungen
ausnahmslos digital möglich
Mund-Nasen-Schutz
auf den Gängen, in gemeinschaftlich benützten Räumlichkeiten (WC-Anlagen, Teeküchen, …) verpflichtend
FFP2-Maske dringend empfohlen! Abbau von Überstunden/Mehrstunden und Alturlauben
in Absprache mit der/dem Vorgesetzten
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Kirchenbeitragsstellen |
Grundregel
Kein Parteienverkehr! (bis vorerst 5. Februar 2021) Arbeit im Büro
primär Telearbeit, soweit die technische Ausstattung (PC/Laptop, Handy etc.) es zulässt Besprechungen, Sitzungen
ausnahmslos digital möglich
Mund-Nasen-Schutz
auf den Gängen, in gemeinschaftlich benützten Räumlichkeiten (WC-Anlagen, Teeküchen, …) verpflichtend
FFP2-Masken dringend empfohlen |
Psychosoziale Dienste (IFP, ...) |
Grundregel
sind erreichbar (Telefon, E-Mail, ...) |
0316 8041-863 (Mo-Do 8-15 Uhr, Fr 8-13 Uhr)
Antworten auf allgemeine Fragen zu Richtlinien, Maßnahmen, Auflagen
Tipp: Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der diözesanen Homepage!
im kirchlichen Umfeld umgehend an die Gesundheitsbehörde (1450) und den Krisenstab der Diözese (0676 8742 2222 – rund um die Uhr erreichbar)
Die weitere Vorgangsweise in allen kirchlichen Belangen trifft in Abstimmung mit dem Ordinarius der Krisenstab gemeinsam mit den Verantwortlichen vor Ort.
Sollte ein Erkrankungsfall bestätigt werden, erfolgen weitere Maßnahmen entsprechend den Anweisungen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde.
Richtlinie für Gottesdienste und Veranstaltungen ab 28.12.
Gloria: Kantor/in mit Kurzruf Gemeinde