Die Diözese Graz-Seckau, 1218 gegründet, umfasst 388 Pfarren. Diözesanbischof ist seit 2015 Wilhelm Krautwaschl. Mehr zur Diözese
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Der designierte Kärntner Bischof Josef Marketz hat knapp zwei Wochen vor seiner Bischofsweihe eine erste große Personalentscheidung bekanntgegeben. Der bisherige Vorsitzende des diözesanen Priesterrates und Pfarrprovisor von Arnoldstein und Thörl-Maglern, Johann Sedlmaier, übernimmt künftig das Amt des Generalvikars, teilte die Diözese Gurk-Klagenfurt am Montag mit. Der 47-jährige Priester wird sein neues Amt mit 3. Februar offiziell antreten. Tags davor findet der Weihegottesdienst für Bischof Marketz im Klagenfurter Dom statt.
Mit der Personalentscheidung wolle er auch ein Zeichen dafür setzen, "dass mir in der Seelsorge das gute Miteinander und gemeinsame Wirken von Priestern und Laien ein zentrales Anliegen ist", so Marketz. Sedlmaier sei ein "besonders qualifizierter Theologe und Seelsorger mit vielfältiger pastoraler Erfahrung". Als Pfarrer, Vorsitzender der Priesterrates sowie als geistlicher Assistent der Direktion des Bischöflichen Seelsorgeamtes der Diözese Gurk verfüge der künftige Generalvikar, der das Kärntner Priesterseminar in Graz besuchte, über eine profunde Kenntnis der seelsorglichen Situation in Kärnten. Zudem sei er auf pfarrlicher als auch auf diözesaner Ebene mit den Lebens- und Arbeitswelten von Priestern und Laien gleichermaßen bestens vertraut.
Der frühere Kärntner und jetztige St. Pöltner Bischof Alois Schwarz wird am 2. Februar nicht in Klagenfurt an der Weihe seines Nachfolgers Josef Marketz zum Bischof der Diözese Gurk-Klagenfurt teilnehmen. Es solle "um ein Glaubensfest für die Diözese, den Bischof und die Menschen in Kärnten gehen, nicht um meine An- oder Abwesenheit", so Schwarz wörtlich.
Der St. Pöltner Bischof verwies auf die Vorwürfe und Ermittlungen gegen sich und erklärte wörtlich: "Wie bereits in der Vergangenheit mehrfach betont, tut es mir aufrichtig leid, wenn durch meine Arbeit mit Gremien und Räten oder durch die Entscheidungen auf Leitungsebene Unklarheiten entstanden oder Unfrieden gestiftet wurden." Er entschuldige sich bei jenen, die von dieser Unruhe betroffen waren und sind. "Mein Vertrauen gilt dem designierten Bischof von Gurk-Klagenfurt, den Gläubigen ein guter Hirte zu sein und ein ganzheitlich und nachhaltig sozial denkender Bischof zu sein", so Schwarz weiter.
Quelle: Kathpress
Der Generalvikar ist in der kirchlichen Hierarchie nach dem Bischof das zweithöchste Amt innerhalb einer Diözese. Er wird gemäß Canon 477 des Katholischen Kirchenrechts (CIC) vom Bischof vollkommen frei ernannt, und kann von ihm auch vollkommen frei abberufen werden. Die Aufgaben und Amtsbefugnisse des Generalvikars sind von der Definition und Übertragung des jeweiligen Bischofs abhängig.
Laut Kirchenrecht unterstützt der Generalvikar den Diözesanbischof bei der Leitung der Diözese und ist nach Maßgabe des geltenden Kirchenrechts mit gleicher Vollmacht und "ordentlicher stellvertretender Gewalt" ausgestattet. Im Auftrag des Bischofs handelt der Generalvikar mit bischöflicher Autorität und Vollmacht, leitet die Bischöfliche Verwaltungsbehörde, nämlich das Bischöfliche Ordinariat, und ist auch Personalreferent der Diözese.