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Die Diözese Graz-Seckau, 1218 gegründet, umfasst 388 Pfarren. In den steirischen Pfarren leben ca. 1,246.395 Menschen, 781.081 davon sind KatholikInnen. Mehr zur Diözese

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Inhalt:

Liturgische Dienste

Jede liturgische Feier lebt vom Zusammenspiel vieler. Auch die Dienste der Laien sind dabei wichtig (siehe 1 Korinther 14,26).

Traditionellerweise sind MinistranInnen Kinder und Jugendliche - aber auch Erwachsene können diesen Dienst übernehmen. | Wodicka/Bilderbox

Lektoren und Lektorinnen

Lektoren und Lektorinnen haben die Aufgabe, die Lesungen aus der Heiligen Schrift (in der Messe die 1. und 2. Lesung) vorzutragen. Sie können auch das Lesen der Fürbitten oder anderer Texte (z. B. Psalm, Meditation zur Kommunion) übernehmen. Der Lektorendienst soll nicht von Priestern oder Diakonen ausgeführt werden.

Kantorinnen und Kantoren

Singen ist ein wichtiges Element des Feierns. Der Dienst des Vorsingens ist vor allem dann unerlässlich, wenn Liedgut zum Einsatz kommt, in dem Gemeinde und Vorsänger sich abwechseln. Wichtige Kantorenaufgabe ist auch das Vorsingen des Antwortpsalmes.

Kommunionhelferinnen und Kommunionhelfer

Besonders beauftragte Laien helfen dem Priester beim Austeilen der Kommunion in der heiligen Messe. Sie können auch die Krankenkommunionfeier selbständig leiten oder die Monstranz für eine eucharistische Anbetung aussetzen (CIC Can 93). Der Dienst des Laien-Kommunionhelfers ist ein "außerordentlicher" Dienst, der anlässlich des Mangels an "ordentlichen" Spendern (Priester, Diakon) 1973 ins Leben gerufen wurde:

"Es gibt verschiedene Anlässe, bei denen ein Mangel an Kommunionspendern offenkundig wird: während der Messe, wenn die Zahl der Mitfeiernden groß ist oder wenn dem Zelebranten die Austeilung der Kommunion besonders schwer fällt; außerhalb der Messe, wenn es weite Entfernungen schwierig machen, die heilige Kommunion Gläubigen zu bringen, besonders als Wegzehrung für Kranke in Todesgefahr, oder wenn die Zahl der Kranken, vor allem in Krankenhäusern u. dgl., mehrere Spender erfordert."(Instruktion der Kongregation für die Sakramente „Der Beweis unermesslicher Liebe“ vom 29.1.1973) 

In  der Diözese Graz-Seckau gilt seit dem Jahr 1998 eine Ordnung für Kommunionhelfer, in der festgelegt wurde, dass die Personen für diesen Dienst vom Pfarrer und dem Pfarrgemeinderat ausgesucht werden sollen, einen diözesanen Einführungskurs besuchen müssen und vom Bischof unbegrenzt beauftragt werden.

Wortgottesdienstleiter und Wortgottesdienstleiterinnen

Dieser Dienst ist in Zeiten wachsenden Priestermangels in unserer Diözese von großer Bedeutung geworden. Gut dafür ausgebildete Männer und Frauen leiten (vor allem an Sonntagen, wenn in der Gemeinde der Zelebrant für die Messe fehlt) Wort-Gottes-Feiern. Diese Gottesdienste werden in einer Gruppe vorbereitet und von dieser auch gemeinsam geleitet. Es ist für unsere Gemeinden wichtig, dass sie sich am Sonntag, dem Tag der Auferstehung Jesus, gottesdienstlich in ihrer Kirche versammeln.

Ministranten und Ministrantinnen  

Der Ministrantendienst ist ein eigenständiger liturgischer Dienst mit Assistenz-, Kommunikations- und Animationsaufgaben. Zu den Assistenzsaufgaben zählen die Bereitung des Altars, der Weihrauchdienst, das Halten des Messbuchs, das Tragen von Kreuz bzw. Leuchtern usw. Die liturgische Haltung der Ministranten macht Bedeutungszusammenhänge für die anderen Mitfeiernden sichtbar und zählt somit zu den Kommunikationsaufgaben. Indem Ministrant/innen Licht, Farben und Bewegung in die Liturgie bringen, übernehmen sie Animationsaufgaben.

Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil zählt der Ministrantendienst ausdrücklich zu den liturgischen Laiendiensten. Auch Mädchen und Frauen dürfen diese Aufgabe übernehmen. Die Mehrheit der MinistrantInnen sind traditionellerweise Kinder und Jugendliche. Es spricht jedoch nichts dagegen, dass auch Erwachsene ministrieren. Mehr Infos: www.minis.at 

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Das Konzil gibt Orientierung

Das  Zweite Vatikanische Konzil hat die Bedeutung der verschiedenen liturgischen Dienste hervorgehoben:
„Die Ministranten, Lektoren, Kommentatoren und die Mitglieder der Kirchenchöre vollziehen einen wahrhaft liturgischen Dienst. Deswegen sollen sie ihre Aufgabe in aufrichtiger Frömmigkeit und in einer Ordnung erfüllen, wie sie einem solchen Dienst ziemt und wie sie das Volk Gottes mit Recht von ihnen verlangt. Deshalb muss man sie, jeden nach seiner Weise, sorgfältig in den Geist der Liturgie einführen und unterweisen, auf dass sie sich in rechter Art und Ordnung ihrer Aufgabe unterziehen.
(Liturgiekonstitution Nr. 29)


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