Die Diözese Graz-Seckau, 1218 gegründet, umfasst 388 Pfarren. Diözesanbischof ist seit 2015 Wilhelm Krautwaschl. Mehr zur Diözese
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Der Leiter des Ressorts Seelsorge und Gesellschaft der Diözese Graz-Seckau, Erich Hohl, reagierte in einer Stellungnahme auf die Ablehnung des Entschließungsantrages der Oppositionsparteien im Bundesrat, den Karfreitag zum Feiertag für alle zu machen:
"Die Reparatur ist noch immer nicht gelungen. Überraschend hat der Bundesrat mit den Stimmen der ÖVP den Karfreitag als Feiertag für alle abgelehnt. Das verwundert umso mehr, als auch gewichtige Stimmen in der ÖVP wie der steirische Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer im Vorfeld dafür plädiert haben, dieses Thema zu einem guten Abschluss für alle Menschen zu bringen – verbunden mit der sicheren Hoffnung, die 2019 beschlossene, verunglückte Regelung des 'persönlichen Feiertages' als Urlaubstag zu reformieren.
Feiertage unterbrechen den Alltag, in dem Arbeit und Freizeit immer mehr verschwimmen, und sind wichtig für jede Gesellschaft. Der Mensch ist nicht nur dazu da, seine wirtschaftliche Leistung zu bringen und für sein Brot zu arbeiten. 'Der Mensch lebt nicht vom Brot allein', schreibt dazu der Evangelist Matthäus und fährt fort, 'sondern von jedem Wort, das aus Gottes Mund kommt'. Auch dafür muss Zeit sein - gerade zu Ostern, der wichtigsten Feierzeit des Christentums. Das Wesen und der Wert von kirchlichen Feiertagen sind darin begründet, dass den Angehörigen der Glaubensgemeinschaft die Möglichkeit gegeben wird, ihre religiöse Praxis würdig begehen zu können. Allen tut eine Zäsur gut."
Im Jahr 2019 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die österreichische Gesetzeslage betreffend Karfreitag diskriminierend sei und der Karfreitag für alle ArbeitnehmerInnen unabhängig von ihrer Religion ein freier Tag sein müsse oder alternativ bei Arbeit am Karfreitag Feiertagsarbeitsentgelt zu zahlen sei, solange der Gesetzgeber nicht eine anderweitige diskriminierungsfreie Regelung treffe.
Die Bundesregierung schaffte daraufhin den Tag für Evangelische und Altkatholiken als gesetzlichen Feiertag ab. Wer trotzdem frei haben will, muss dazu einen Urlaubstag heranziehen, der als "persönlicher Feiertag" deklariert werden kann. Dieser Anspruch gilt für alle unabhängig vom Religionsbekenntnis.