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Diözesankonferenz

Das sind die strategischen Richtungsaussagen

Am 15. April 2025 hat Diözesanbischof Wilhelm Krautwaschl die strategischen Richtungsaussagen veröffentlicht. 

Abstimmung per Konstent-Prinzip | Sonntagsblatt/Gerd Neuhold, Gerd Neuhold

Es roch nach Zukunft. Bei der 1. Diözesankonferenz im Jänner und April 2025 wurde so richtig spürbar, was es heißt, eine synodale Kirche zu sein. Rund 150 Teilnehmer:innen ließen sich auf das Abenteuer ein und entwarfen und stimmten per Konsent-Prinzip über acht Richtungsaussagen ab. Die wurden Diözesanbischof Wilhelm Krautwaschl übergeben, der diese nun am 15. April 2025 freigab.

"Mit Ihrem Hören, Nachdenken, Beten, Reden und ins Wort bringen – allein und in Gemeinschaft – haben Sie für unsere Diözese Graz-Seckau einen wichtigen Dienst geleistet, sind wir doch alle 
unterwegs, den Willen Gottes zu suchen und zu erfüllen.", bedankt sich Diözeanbischof Wilhelm Krautwaschl bei allen Teilnehmer:innen. 

Strategische Richtungsaussagen der Diözese Graz-Seckau

Wie geht es nun weiter?

Aus den Ergebnisse der Diözesankonferenz leitet anschließend eine  Arbeitsgruppe strategischen Zielen ab. Um die Ergebnisse gut in Ziele überführen zu können, ist ein Soundingboard im Herbst 2025 geplant, zu dem die Teilnehmer:innen der Diözesankonferenz eingeladen werden. Im Konsistorium am 30. September 2025 soll über einen Erstentwurf beraten werden. Darauf folgt eine breit angelegte Feedbackschleife.Im Anschluss an die strategischen Ziele der Diözese werden neue Bereichsstrategien und Standards für Pastoralpläne erarbeitet.

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Was sind strategsiche Richtungsaussagen?

Die strategischen Richtungsaussagen sind der Wegweiser für die nächsten fünf Jahre auf dem Weg Richtung Zukunftsbild. Sie ersetzen das Zukunftsbild nicht, sondern konkretisieren es für die nächsten Jahre. 

Diese Richtungsaussagen sind als Zwischenschritt von der Vision – dem Zukunftsbild, hin zu konkreten Zielen und Maßnahmen zu sehen. Sie sind klar formuliert, aber noch nicht zu spezifisch und haben die ganze Steiermark im Blick. Sie müssen keine genauen Zielwerte enthalten. Konkrete Maßnahmen sind nicht Teil von ihnen. Sie beschreiben den gewünschten Zustand im Jahr 2030 und der Bezug zum Zukunftsbild ist erkennbar. 


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