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Diözesankonferenz

Was ist das Konsent-Prinzip?

Am 4. und 5. April 2025 findet das Abschlussplenum auf Schloss Seggau statt. Die erarbeiteten Richtungsaussagen werden per Konsent-Prinzip verabschiedet. Aber was ist das "Konsent-Prinzip"?

Grafic Recording: Karin Hofmann

Das Konsent-Prinzip basiert auf der Übereinkunft, dass ein Vorschlag angenommen wird, solange niemand einen schwerwiegenden und begründeten Einwand dagegen hat.

Im Gegensatz zum Konsens, bei dem alle Mitglieder einer Gruppe einer Entscheidung zustimmen müssen, erlaubt das Konsent-Prinzip, dass Entscheidungen getroffen werden, solange sie innerhalb des Toleranzbereichs aller Beteiligten liege. Das heißt, dass nicht unbedingt alle einer Meinung sein müssen, sondern dass die Lösung für alle akzeptabel ist.

Ablauf bei der Diözesankonferenz

Bei der Diözesankonferenz werden alle Richtungsaussagen präsentiert. Danach haben die Teilnehmer:innen die Möglichkeit Verständnisfragen zu stellen und ihre persönlichen Perspektiven und Erfahrungen dazuzulegen.

Anschließend starten die maximal drei Abstimmungsrunden. Wenn jemand einen schwerwiegenden Einwand hat (ich sehe eine Gefahr für die Katholische Kirche Steiermark) wird versucht, diesen Einwand in die Richtungsaussage zu integrieren bzw. abzuändern. Auf die veränderte Variante folgt dann die nächste Abstimmung. 

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2. Plenartreffen

Seit dem 1. Plenarteffen am 23./24. Jänner 2025 wurden acht Richtungsaussagen von acht Themengruppen bearbeitet. Beim 2. Plenartreffen am 4./5. April 2025 werden diese acht Richtungsaussagen per Konsten-Prinzip verabschiedet und Diözesanbischof Wilhelm Krautwaschl als Beratungserbenis übergeben. 


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Diözese Graz-Seckau

 

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