Die Einführung von liturgischen Laiendiensten nach dem II. Vatikanischen Konzil war auch eine Ausdrucksform der "tätigen Teilnahme" des Kirchenvolks am Gottesdienst, welche die Konzilsväter wünschten.
"Alle Gläubigen möchten zu der vollen, bewussten und tätigen Teilnahme an den liturgischen Feiern geführt werden", forderte die Kirche in der Liturgiekonstitution. Unter den Diensten, die auf dem gemeinsamen Priestertum aller Gläubigen fußen, nehmen die Kommunionspender bis heute eine besondere Stellung ein. Denn die Gläubigen mit dem Leib und Blut Christi zu nähren ist eine im Weihesakrament übertragene Aufgabe an Geistliche.
Noch vor 100 Jahren wäre es unvorstellbar gewesen, dass Frauen und Männer aus der Gemeinde dem Priester bei der Austeilung der Kommunion helfen. Und doch liegt der Ursprung der Entwicklung zu den liturgischen Laiendiensten in dieser Zeit: Der heilige Papst Pius X. (1903-1914) hatte Kommuniondekrete herausgegeben und die Gläubigen zum häufigen Empfang der Eucharistie ermutigt. Und wo es viele Kommunikanten gibt, braucht es genug Geistliche, die sie austeilen. Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) wurde der Dienst dann "aus der Notwendigkeit heraus geboren, dass es Orte auf der Welt gab, wo es wenige Priester gibt".
In unserer Pfarre haben einige Gläubige den Dienst des Kommunionspenders bzw. der Kommunionspenderin übernommen. Sie helfen bei der Austeilung der Kommunion, können Alten und Kranken die Kommunion bringen und dürfen auch das Allerheiligste aussetzen. Auf diese Weise unterstützen sie die Geistlichen und sind eine große Hilfe. Mehr noch:
Sie bringen Christus zu den Menschen und tragen so zum Aufbau der Gemeinde bei.
Der Kommunionspenderdienst ist ein besonderes Glaubenszeugnis. Kommunionhelferinnen und Kommunionspender werden zu diesem Dienst nach einer entsprechenden Ausbildung bischöflich beauftragt.