Trauungsschein der Eltern
(wenn nur Zivilehe: St.a. Heiratsurkunde)
Wenn die Eltern nicht in unserer Diözese getauft sind:
Taufscheine der Eltern.
Wer kann Pate/Patin sein?
Man hat Sie gefragt, das Patenamt für ein Kind zu übernehmen?
Das heißt, dass man auf Ihre Freundschaft großen Wert legt. Wenn Sie dazu ja sagen, übernehmen Sie nicht nur die Aufgabe, zum Gelingen des anstehenden Festes das Ihre beizutragen, sondern Sie übernehmen damit auch eine Aufgabe, die über den Festanlass weit hinausreicht.
Sie sollen, soweit es Ihnen möglich ist, dem Kind, ein guter Lebensbegleiter sein. Sie sollen mithelfen, dass Ihr Patenkind zu einem verantwortungsvollen Menschen heranwachsen kann, der im christlichen Glauben Halt findet und bereit ist, sich in Kirche und Gesellschaft für seine Mitmenschen einzusetzen.
Wer das Patenamt übernimmt,
muss getauft und gefirmt sein
darf nicht aus der katholischen Kirche ausgetreten sein
soll das 16. Lebensjahr vollendet haben
Angehörige einer orthodoxen Kirche dürfen das Patenamt übernehmen - zusammen mit einem/einer katholischen Paten/Patin.
Angehörige einer evangelischen Gemeinschaft dürfen Taufzeugen sein - zusammen mit einem/einer katholischen Paten/Patin.
darf nicht Vater oder Mutter des Taufwerbers sein
soll ein Leben führen, das dem Glauben entspricht, und die christliche Erziehung des Patenkindes unterstützen.