Kontakt
Ein Mund-Nasen-Schutz ist für Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr verpflichtend, ab dem vollendeten 14. Lebensjahr gilt eine FFP2-Maskenpflicht und ein Mindestabstand von zwei Meter zu Personen von anderen Haushalten.
Sommer/Winter: Sonntag 08.30 Uhr, Donnerstag 18.30 Uhr