Mediation ist eine außergerichtliche Form der Konfliktregelung.
Mediatorinnen und Mediatoren bieten Mediation sowohl in familienrechtlichen Angelegenheiten an, in denen es vorwiegend um die Regelungen und das Lösen von Streitfragen rund um Trennung oder Scheidung geht, aber auch, um Konflikte im beruflichen Umfeld, Geschwisterkonflikte oder Nachbarschaftsstreitigkeiten zu lösen.
Mediation ermöglicht, Konflikte in gegenseitigem Respekt zu bearbeiten und hilft, ausgewogene und praktikable Lösungen zu finden, die für alle Beteiligten lebbar und umsetzbar sind.
Dabei entscheiden ausschließlich die Parteien, worüber sie verhandeln und wie sie ihren Konflikt lösen wollen.
Mediator*innen sind zu Verschwiegenheit und Neutralität verpflichtet.
Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren.
Sie kann daher jederzeit sowohl von den Konfliktparteien als auch von den Mediator*innen abgebrochen oder beendet werden. Sie dient der Erarbeitung von Vereinbarungen zu allen Fragen des Konfliktfeldes.
Mediationen können allein oder als Co-Mediation durchgeführt werden. Die geförderte Familienmediation wird am IFP als Co-Mediation durchgeführt. Das Mediator*Innenteam besteht aus einer/m juristischen Mediator*in und einer/m psychosozialen Mediator*in.
Beide sind eingetragene Mediator*innen in der Liste des Bundesministeriums für Justiz gemäß § 22 Zivilrechts-Mediationsgesetz.
Mediation soll eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes ermöglichen und ist keine Rechtsberatung, keine Ehe- oder Familienberatung und keine Psychotherapie.
Die Kosten:
€ 220,00/Std. für das Paar (Stand September 2016), je nach Problemstellung können Sie mit einem Aufwand von 6 bis 12 Stunden rechnen.
Die Abrechnung wird über die Mediator*innen abgewickelt.
Förderung:
Das Bundesministerium für Jugend und Familie fördert die Mediation je nach Höhe des Familieneinkommens und der zu versorgenden Kinder, bei geringem Einkommen kann eine Förderung bis zu 100% gewährt werden.